Hörsturz

Häufig gestellte Fragen zur HELP-Therapie beim Hörsturz

 

Antworten

1.
Ist die Wirksamkeit der Behandlung wissenschaftlich nachgewiesen?
 
Bisher wurden zwei Studien hierzu durchgeführt. Beide konnten die Wirksamkeit bei über 75 % der Patienten belegen. An der zweiten Studie (randomisierte Zulassungsstudie) nahmen wir mit drei weiteren
Zentren an den Universitätskliniken München, Berlin
und Hamburg teil. Es konnten alle der bei uns behandelten Patienten nach der Therapie wieder normal hören.
 
 
 
 
2.
Seit wann kommt die HELP-Therapie zum Einsatz?
 
Bei der Indikation Hörsturz wurden die ersten Behandlungen vor acht Jahren durchgeführt. Nach der guten Wirksamkeit dieser Therapie in der Pilotstudie folgte dann von 1999 bis 2001 die Zulassungsstudie. Die HELP-Therapie wurde 1985 entwickelt und kommt seit 1989 regelmäßig zur Anwendung. Es handelt sich um eine zugelassene Therapie für Patienten mit Durchblutungsstörungen des Herzens und schweren Fettstoffwechselstörungen. Sie konnte auch gute Behandlungserfolge bei Durchblutungsstörungen der Beine und beim diabetischen Fußsyndrom zeigen. In unserer Praxis behandeln wir seit 1989 regelmäßig Patientinnen und Patienten mit dem HELP-Verfahren. In diesem Zeitraum führten wir über 12.000 Behandlungen durch. Nebenwirkungen traten nie auf.
 
 
 
 
3.
Wann ist die Hörfähigkeit wieder vorhanden?
 
Häufig merkten die bisher behandelten Patienten schon während der Therapie eine Verbesserung der Hörfähigkeit. Bei einer Kontrolle 48 Stunden nach der Therapie war bei fast allen ein Hörverlust nicht mehr feststellbar.
 
 
 
 
4.
Für wen kommt diese Behandlung in Frage?
 
Für alle Patienten mit einem echten Hörsturz der auch von einem HNO-Arzt und durch ein Audiogramm bestätigt wurde.
 
 
 
 
5.
Wann sollte die Behandlung erfolgen?
 
So früh wie möglich nach Auftreten des Hörsturzes. Am Besten sind die Ergebnisse in den ersten 14 Tagen nach Eintritt des Hörverlustes. Je länger dieser zurückliegt, um so geringer die Rückbildung.
 
 
 
 
6.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
 
Das Vorliegen eines echten Hörsturzes.
 
 
 
 
7.
Gibt es Patienten, die sich einer solchen Behandlung nicht unterziehen sollten?
 
Nein, da die Therapie keine akuten oder verzögerten Nebenwirkungen hat.
 
 
 
 
8.
Hilft diese Behandlung auch wenn die Fettwerte normal sind?
 
Ja, durch die Therapie wird die Fließeigenschaft des Blutes verbessert. Dies geschieht durch die Entfernung von Cholesterin, insbesondere des LDLs, der Triglyceride und des Fibrinogens. Des weiteren wird die Bildung eines Stoffes verhindert: des Superstickoxyds. Dies hat zur Folge, dass die Blutgefäße und das Innenohrorgan erweitert werden und so die Durchblutung normalisiert wird und die sogenannten Endolymphe wieder normal „arbeiten“ können.
 
 
 
 
9.
Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
 
Mit keinen. Gelegentlich stellen wir einen geringen Abfall des Blutdrucks während der Behandlung fest.
 
 
 
 
10.
Wie lange dauert die Behandlung?
 
Für die gesamte Therapie sollten Sie ca. zwei bis drei Stunden einplanen.
 
 
 
 
11.
Kann man nach der Behandlung wieder arbeiten?
 
Ja sofort! Eine längere Arbeitsunfähigkeit wie bei der üblichen zehntägigen Infusionstherapie besteht nicht.
 
 
 
 
12.
Sind vor der Behandlung Untersuchungen erforderlich?
 
Eine Untersuchung bei Ihrem HNO-Arzt einschließlich einer Audiometrie. und eine orientierende Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems mit EKG bei uns sind erforderlich.
 
 
 
 
13.
Kann man mit dem eigenen Pkw zur Behandlung kommen?
 
Ja.
 
 
 
 
14.
Trägt die Krankenkasse die Kosten?
 
Die gesetzlichen Krankenkassen nicht, private Krankenkassen tragen die Kosten in der Regel.
 
 
 
 
15.
Hilfe diese Therapie auch beim Tinnitus?
 
Einzelne Patienten geben eine Besserung nach einer HELP-Behandlung an. In Studien ist eine Wirksamkeit nicht bewiesen.
 
 
 
 
16.
Kann die Therapie auch samstags oder sonntags erfolgen?
 
Da es sich bei dem akuten Hörsturz um eine Notfallbehandlung handelt, führen wir die Therapie, wenn es wirklich erforderlich ist, auch am Samstagmorgen durch.
 
 
 
 
17.
Wie melde ich mich zu einer Behandlung?
 
Durch einen Anruf während der täglichen Praxiszeit von 7.30 bis 17.00-Uhr unter der Telefonnummer
(0 23 02) 9 14 18 11. Bitte verlangen Sie einen der Ärzte mit dem Hinweis, dass bei Ihnen ein Hörsturz besteht.
Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Arzt Mobilfunk (01-72)-2 80 77 72